Der Ministerrat hat das Verfahren zur Übertragung von Kirchen an religiöse Organisationen genehmigt.

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19 Juli 11:20
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Gebäude des Kabinetts. Foto: Pressedienst des Kabinetts Gebäude des Kabinetts. Foto: Pressedienst des Kabinetts

Die Verordnung Nr. 854 legt das Verfahren für die unentgeltliche Übertragung von staatlichem und kommunalem Kulturgut zur Durchführung von Gottesdiensten fest.

Am 7. Juli 2025 hat das Ministerkabinett der Ukraine die Verordnung Nr. 854 «Über die Genehmigung der Ordnung zur unentgeltlichen Überlassung (Leihe) von staatlichem oder kommunalem Eigentum, das Kulturgut ist, an eine religiöse Organisation» angenommen.

Gemäß der neuen Ordnung muss eine religiöse Organisation, um Kulturgut unentgeltlich zu erhalten, einen Antrag an die zuständige Verwaltungsbehörde stellen. Letztere stimmt die Überlassung der Objekte mit der GЭСС und dem Verleiher ab, falls die zuständige Verwaltungsbehörde und der Verleiher nicht in einer Person zusammenfallen.

Ein wichtiges Merkmal der neuen Regelung ist, dass die Überlassung von Kultgebäuden als abgestimmt gilt, selbst wenn die GЭСС, das staatliche Unternehmen oder die lokale Selbstverwaltungsbehörde innerhalb von 20 Tagen keine Zustimmung erteilt haben.

Für Objekte des Kulturerbes, die Denkmäler des Kulturerbes sind, ist die unentgeltliche Überlassung an eine religiöse Organisation nur nach Erhalt der Zustimmung der zuständigen Verwaltungsbehörde möglich: vom Kulturministerium — in Bezug auf Denkmäler von nationaler Bedeutung; von der Denkmalschutzbehörde der regionalen oder Kiewer Stadtverwaltung — in Bezug auf Denkmäler von lokaler Bedeutung.

Wenn das Objekt ein Museumsstück oder eine Museumssammlung des staatlichen Teils des Museumsfonds der Ukraine ist, erfolgt die vorübergehende Überlassung an den Nutzer nach Erhalt der Zustimmung der Museen, in denen sie aufbewahrt werden.

Die zuständigen Verwaltungsbehörden, abhängig vom Objekt der Leihe, sind: die zentrale Exekutivbehörde, die die staatliche Politik im Bereich der Verwaltung von Staatseigentum gestaltet, — für Objekte des Staatseigentums; die regionale, Kiewer Stadtverwaltung, eine andere Behörde, die befugt ist, Staatseigentum zu verwalten, — für Objekte der Leihe, deren Rechte als Eigentümer vom entsprechenden Organ ausgeübt werden; die lokale Selbstverwaltungsbehörde — für Objekte der Leihe, die Eigentum der entsprechenden territorialen Gemeinschaft sind.

Erinnern wir uns, die Kiewer Metropolie der UПЦ hat das Kabinett verklagt.

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