Das Gericht hat die Haft von Metropolit Arsenij um weitere zwei Monate verlängert.

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02 August 11:06
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Metropolit Arsenij. Foto: svlavra.church.ua Metropolit Arsenij. Foto: svlavra.church.ua

Die Anwälte des Vladyka werden Berufung gegen die Änderung der Maßnahme einlegen.

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Am 1. August 2025 fand im Slawjansker Stadtbezirksgericht des Gebiets Donezk eine weitere vorbereitende Gerichtsverhandlung im Fall von Metropolit Arsenij statt. Wie die Pressestelle der Swjatogorsker Lawra berichtet, verlängerte der Richter die Haft des Bischofs um 60 Tage — bis zum 29. September.

Der Hierarch der UOK wurde mehr als eine Woche ohne jegliche rechtliche Grundlage in Untersuchungshaft gehalten. Da, wie die Verteidigung angab, die Gültigkeit des Beschlusses, auf dessen Grundlage der Bischof inhaftiert war, bereits am 22. Juli abgelaufen war.

«Gemäß ukrainischem Recht ist die Inhaftierung einer Person ohne gültigen Gerichtsbeschluss unzulässig, außer in Fällen der Festnahme am Tatort oder unmittelbar danach. Im Zeitraum vom 22. Juli bis zum 1. August gab es keine offiziellen Festnahmen von Metropolit Arsenij», – heißt es in der Mitteilung.

Die Anwälte reichten wiederholt beim Ermittlungsrichter des Tschetschelowsker Bezirksgerichts der Stadt Dnipro, in dessen Zuständigkeit sich das Dniproer Untersuchungsgefängnis befindet, Anträge auf Freilassung des Bischofs ein. Diese Anträge wurden jedoch bisher nicht geprüft.

Am 1. August verlängerte das Gericht auf Antrag des Staatsanwalts die Haft von Metropolit Arsenij um 60 Tage — bis zum 29. September 2025 einschließlich, ohne Möglichkeit einer Kaution.

Mit dem Gerichtsbeschluss wurde auch die Ablehnung aller Anträge der Verteidigung, einschließlich des Antrags auf Änderung der Maßnahme auf persönliche Bürgschaft von zehn Abgeordneten der Ukraine, auf Anwendung einer Kaution und anderer alternativer Maßnahmen, beschlossen.

Die Anwälte bereiten eine Berufung beim Dniproer Berufungsgericht vor.

Die Prüfung des Antrags der Anwälte beim Ermittlungsrichter des Tschetschelowsker Bezirksgerichts Dnipro auf Freilassung von Bischof Arsenij aus der Haft wurde für den 4. August um 14:30 Uhr angesetzt.

Die nächste Sitzung des Slawjansker Stadtbezirksgerichts im Fall von Metropolit Arsenij findet am 10. September um 13:00 Uhr statt.

Zur Erinnerung: Bischof Arsenij befindet sich seit dem 25. April 2024 im Dniproer Untersuchungsgefängnis. Die Verteidigung setzt den rechtlichen Kampf um die Freilassung des Metropoliten fort und bittet die Gläubigen um Gebete für den inhaftierten Bischof.

Unterstützen Sie auch die Lawra bei der weiteren rechtlichen Verteidigung des Klostervorstehers, indem Sie eine mögliche Spende überweisen.

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