Gegen den Ex-Kulturminister wurde ein Verfahren wegen Äußerungen gegen die UПЦ eingeleitet.

Das GDB untersucht die mögliche Anstiftung zu religiösem Hass durch Mykola Tochitsky bei der Kommentierung der Entlassung des Lawra-Reservats.
Das Staatliche Ermittlungsbüro hat eine vorgerichtliche Untersuchung in einem Strafverfahren zur Überprüfung des möglichen Begehens einer Straftat gemäß Teil 2 des Artikels 161 des Strafgesetzbuches der Ukraine eingeleitet.
Die Untersuchung betrifft die Anstiftung zu religiösem Hass, die der Minister für Kultur und strategische Kommunikation der Ukraine, Nikolai Stanislawowitsch Totschizki, bei der Kommentierung des Befehls «Über die Entlassung von Ostapenko M.A.» von der Position des Generaldirektors des Nationalen Reservats «Kiewer Höhlenkloster» begangen hat, berichtet der Anwalt des Klosters, Erzpriester Nikita Tschekman.
Teil 2 des Artikels 161 des Strafgesetzbuches der Ukraine sieht eine strengere Verantwortung für die Anstiftung zu nationalem, rassischem oder religiösem Hass und Feindseligkeit vor, da sie von einer Person unter Ausnutzung ihrer dienstlichen Stellung begangen wird.
Zur Erinnerung, Totschizki erklärte, dass er Ostapenko wegen des schwachen Kampfes im Kloster gegen den Moskauer Geist entlassen habe. Bald darauf reichte die Bruderschaft des Klosters eine Erklärung beim Staatlichen Ermittlungsbüro gegen den Kulturminister ein.
Am 15. Juli wurde Totschizki entlassen.


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11 September 19:38