Die UOC wurde als mit der ROC verbunden anerkannt: Was kommt als Nächstes?

Die „Untersuchung“ der GЭСС hat Anzeichen für eine Affiliation der UPTs mit der RPTs aufgedeckt. Wir analysieren, worin die List der Beamten besteht, und prognostizieren die weitere Entwicklung der Ereignisse.
Am 8. Juli 2025 veröffentlichte der Staatliche Dienst der Ukraine für Ethnopolitik und Gewissensfreiheit (ГЭСС) einen Erlass «Über die Entdeckung von Anzeichen der Zugehörigkeit der Kiewer Metropolie der Ukrainischen Orthodoxen Kirche».
Beamte behaupten, sie hätten «Anzeichen der Zugehörigkeit der Kiewer Metropolie der Ukrainischen Orthodoxen Kirche zur Russischen Orthodoxen Kirche, deren Tätigkeit in der Ukraine verboten ist», entdeckt. Dies war zu erwarten, da das Gesetz über das Verbot der UOC (Gesetz der Ukraine «Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung im Bereich der Tätigkeit religiöser Organisationen» vom 20.08.2024) so formuliert wurde, dass es bei einem Signal aus dem Büro des Präsidenten keine Chance gab, die UOC nicht als mit der ROC verbunden anzuerkennen. Und die UOC hätte keine Chance, ihre Position rechtlich zu verteidigen. Ja, dieses Gesetz widerspricht der Verfassung, aber heute wird die Verfassung einfach ignoriert, und das nicht nur im religiösen Bereich.
Die «Untersuchung» von ГЭСС erkannte die UOC als mit der ROC verbunden anhand der ersten vier von sieben Merkmalen an, die in den Absätzen 1-4 Teil 2 Artikel 5-1 des Gesetzes «Über Gewissensfreiheit und religiöse Organisationen» vorgesehen sind. Diese Merkmale wurden durch das Gesetz über das Verbot der UOC vom 20.08.2024 in diesen Artikel aufgenommen. Lassen Sie uns sie der Reihe nach analysieren.
Merkmal Nr. 1
Ergebnis der «Expertise»: «DIE KIEWER METROPOLIE DER UKRAINISCHEN ORTHODOXEN KIRCHE als Teil der Ukrainischen Orthodoxen Kirche ist Teil der Struktur (ist Teil) der Russischen Orthodoxen Kirche, deren Tätigkeit in der Ukraine verboten ist...»
Im Gesetzestext wird dieses Merkmal wie folgt formuliert: «1) Eine religiöse Organisation ist direkt oder als Teil einer anderen religiösen Organisation Teil der Struktur (ist Teil) einer ausländischen religiösen Organisation, deren Tätigkeit in der Ukraine gemäß dem Gesetz der Ukraine "Zum Schutz der verfassungsmäßigen Ordnung im Bereich der Tätigkeit religiöser Organisationen" verboten ist, und/oder ist mit einer religiösen Organisation verbunden, die mit der genannten ausländischen religiösen Organisation verbunden ist».
Dieser Punkt ist ziemlich vage und unbestimmt. Es wird nicht angegeben, in welchem Sinne eine religiöse Organisation Teil einer anderen ist, ob organisatorisch, rechtlich, kanonisch, eucharistisch oder anderweitig. Daher ist bereits beim ersten Punkt Willkür der staatlichen Organe bei der Bestimmung möglich, welche religiöse Organisation verbunden ist und welche nicht. In der «Untersuchung» beobachten wir diese Willkür.
Zitat aus der «Expertise»: «Daher sieht die Forschungsgruppe Anzeichen für die Zugehörigkeit der KM UOC zur ROC darin, dass:
- der Status der «Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in der Verwaltung», den die ROC der UOC gewährt hat, nicht die volle Unabhängigkeit der UOC in dem Sinne bedeutete, der autokephalen Kirchen von der kiriarchalen Kirche gewährt wird;
- das konstituierende Element der Satzung über die Verwaltung der UOC — die Urkunde — das Eintreten der UOC in die universelle Orthodoxie «durch die Russische Orthodoxe Kirche» festlegt (in Fällen, in denen die ROC ihren Teilen volle Unabhängigkeit, d. h. Autokephalie, gewährt hat, fehlte der Hinweis auf ein solches Eintreten);
- die Leitungsorgane der UOC lehnten Anträge auf Unabhängigkeit der UOC von der ROC ab;
- die Forschungsgruppe keine Dokumente der Konzilien der UOC, der Bischofskonzilien der UOC, des Heiligen Synods der UOC gefunden hat, die den Austritt der UOC aus der ROC bezeugen».
Was die Urkunde von Patriarch Alexius II. von 1990 und die Verbindung der UOC mit der universellen Orthodoxie durch die ROC betrifft, so ist die Verbindung einer Kirche mit der Orthodoxie durch eine andere Kirche eine ziemlich neue Konstruktion, die das kanonische Recht nicht kennt und die nur entstanden ist, weil es kein allgemein anerkanntes Verfahren zur Gewährung der Autokephalie gibt und man irgendwie die kirchliche Autonomie von der Autokephalie unterscheiden muss.
Übrigens ist die gleiche OCU laut ihrer Satzung mit den Ortskirchen durch das Ökumenische Patriarchat verbunden. Aber die Behörden rufen dabei aus irgendeinem Grund nicht, dass die Autokephalie der OCU unvollständig ist und sie selbst Teil des Ökumenischen Patriarchats ist. Aber im Fall der UOC ist das Denken genau so.

Im Allgemeinen sind diese Begriffe, Autonomie und Autokephalie, im kanonischen Recht nicht klar definiert, beide bedeuten Unabhängigkeit. Es ist schwer zu sagen, worin sie sich unterscheiden, zumal es autonome Kirchen gibt, die mehr Rechte und Unabhängigkeit haben als formal autokephale. Zum Beispiel sind die griechischen Ortskirchen faktisch vom Ökumenischen Patriarchat abhängig, gelten aber als autokephal. Die OCU, die sich selbst als autokephal bezeichnet, untersteht eindeutig dem Phanar, was in ihrem Tomos ausdrücklich geschrieben steht.
Aber die Ukraine als Staat nimmt sich die Freiheit, in diese feinen kanonischen Fragen einzugreifen und zu bestimmen, was Autonomie und was Autokephalie ist. Wir wiederholen, die UOC ist eine unabhängige Kirche, was durch ihre Satzungsdokumente und die Entscheidungen des Lokalen Konzils vom 27.05.2022 bewiesen wird.
Juristisch kann ГЭСС ihre Unabhängigkeit in administrativer, personeller, wirtschaftlicher und so weiter Hinsicht bewerten, aber die Bewertung feiner kanonischer Nuancen liegt nicht in ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit oder Kompetenz, zumal all diese Fragen innerhalb der Kirche selbst noch nicht gelöst sind. Früher wurde geschrieben, dass die UOC durch die ROC mit der Orthodoxie verbunden ist, jetzt ist das nicht mehr der Fall, jetzt ist die UOC direkt mit der Orthodoxie verbunden. Wir sehen keine Einwände seitens der Ortskirchen. Die Kanonizität der Hierarchie und des Klerus wird von allen ohne Ausnahme anerkannt, niemand beschuldigt die UOC der Häresie. Wo liegt das Problem?
Was die Behauptung betrifft, dass ГЭСС keine Dokumente gefunden hat, die den Austritt der UOC aus der ROC bezeugen, so ist das nicht wahr. In den Entscheidungen des Konzils der UOC in Feofania am 27.05.2022 heißt es ausdrücklich: «Das Konzil hat entsprechende Ergänzungen und Änderungen in die Satzung über die Verwaltung der Ukrainischen Orthodoxen Kirche aufgenommen, die die volle Selbstständigkeit und Unabhängigkeit der Ukrainischen Orthodoxen Kirche bezeugen». Darüber hinaus wird im Schreiben von Metropolit Onufrij an ГЭСС Nr. 0464, das auf der Website dieser Organisation veröffentlicht ist, klar gesagt, dass nach den Ergebnissen des Konzils in Feofania Änderungen in die Satzung aufgenommen wurden, die «die volle kanonische Selbstständigkeit der UOC und die Abgrenzung vom Moskauer Patriarchat» bezeugen.

Und das ist erstaunlich. Ukrainische Beamte studieren sorgfältig die Satzung der Russischen Kirche, die sie selbst als fast die Verkörperung des B


